Rechtsprechung
BGH, 07.07.1982 - IVb ZB 639/80 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,11754) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit eines sogenannten "Super-Splittings" - Ausgleichsformen der Beitragsentrichtung - Übertragung von Rentenanwartschaften
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 326/80
Nutzung der Einrichtung nach Rückgabe der Mietsache
Auszug aus BGH, 07.07.1982 - IVb ZB 639/80
Das in dieser Vorschrift normierte Verfügungsverbot steht nicht nur einer entsprechenden Parteivereinbarung sondern auch einer gerichtlichen Entscheidung entgegen, durch die - wie im vorliegenden Fall - auf der Grundlage einer Vereinbarung oder Anregung beider Parteien oder auch eines Antrags eines Ehegatten nach § 1587 b Abs. 4 BGB eine Übertragung von Rentenanwartschaften über das nach § 1587 b Abs. 1 BGB zulässige Maß hinaus herbeigeführt würde (BGHZ 81, 151, 194) [BGH 08.07.1981 - VIII ZR 326/80]. - BGH, 03.06.1981 - IVb ZB 529/80
Versorgungsausgleich bei Anwartschaften der Zusatzversorgung des öffentlichen …
Auszug aus BGH, 07.07.1982 - IVb ZB 639/80
Wie der Senat durch Beschluß vom 3. Juni 1981 (BGHZ 81, 152, 192 ff) entschieden hat, ist das sogenannte "Super-Splitting", durch welches Anwartschaften, die nach § 1587 b Abs. 3 BGB auszugleichen wären, im Wege einer entsprechend höheren Übertragung von Rentenanwartschaften nach § 1587 b Abs. 1 BGB ausgeglichen werden sollen, rechtlich nicht zulässig.